25. April 2011 Allgemein Bauspenglerei

Luft- und Winddicht

Winddichtheit: Eine ausreichende Winddichtheit ist dann hergestellt, wenn die Stöße und Durchdringungen der winddichten Ebene sowie deren Anschlüsse an aufgehende oder flankierende Bauteile dauerhaft dicht ausgeführt sind. Die Ausführung der winddichten Schicht erfolgt dabei analog zu Anschlüssen der luftdichten Schichten.

Was ist nun aber unter dauerhaft dicht zu verstehen? Geht man von der Haftung auf versteckte Mängel aus, sprich also 30 Jahre, so muss auch jede “,dichte” Ausführung zumindest 30 Jahre dauerhaft dicht bleiben, da z.B. eine Ablösung einer Verklebung nach 15 Jahren, welche zu einem Folgeschaden führt, zu einer Haftungsfrage werden kann. Fragen Sie daher bei Ihren Lieferanten nach, wie lange die Haftung auf derartige Produkte (Klebebänder, Kartuschenkleber etc.) gegeben wird. Es ist in jedem Fall anzuraten, Verklebungen gegebenfalls mechanisch zu sichern und Bewegungsspielraum zu belassen, vor allem wenn außergewöhnliche Beanspruchungen wie z.B. Schwingungen und/oder übermäßige Hitze/Kälte auf die Verklebungen einwirken.
Zu beachten ist des Weiteren, dass die Ausführung der Abdichtung zwischen winddichter und luftdichter Schicht analog zu sehen ist und somit hier betreffend Dichtheit keine Unterschiede gemacht werden.

Luftdichtheit: Zur Vermeidung von Konvektionsschäden (Tauwasserausfall, Wärmeverluste) ist eine luftdichte Ausführung der innenseitigen Bauteilebene unbedingt erforderlich. Folgendes ist hierbei zu beachten:

  • sorgfältige und ausreichende Überlappung /Verklebung der Folienstöße,
  • sorgfältige und dauerhafte Anschlussausbildung an Nachbarbauteilen und Anschlüssen,
  • sorgfältige Abdichtung von Durchdringung (z.B. Rohre, Pfetten, Sparren) durch Verklebung mit der luftdichen Ebene des Bauteils, evtl. Einsatz von Manschetten,
  • Einsatz von speziell unter Luftdichtheitsaspekten für den Leichtbau entwickelten Einbauelementen (z.B. Dachflächenfenster mit Anschlussmöglichkeit für Folien, luftdichte Elektroinstallationsdosen),
  • Führen von Versorgungsleitungen und anderen Einbauteilen in einer Installationsebene, um Durchdringungen der Luftdichtheitsebene zu vermeiden,
  • PVC- und PE- Baufolien ohne Prüfnachweis sind als Dampfbremsen/-sperren nicht geeignet.

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